Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung

Verkehrsteilnehmer in der Ortslage Gießmannsdorf                                       Gießmannsdorf, 26.02.2017

15926 Luckau/ OT Gießmannsdorf

 

 

Amtsleiterin

Judith Keil

Landkreis Dahme-Spreewald

Straßenverkehrsamt

Fontaneplatz 10

15711 Königs Wusterhausen

 

 

Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich Gießmannsdorf Kreuzung B96 - Lindenallee

Als Teilnehmer am Straßenverkehr in der Ortslage Gießmannsdorf möchten wir hiermit auf die gefährliche Kurve am nördlichen Ortseingang von Gießmannsdorf aufmerksam machen.

Grundsätzlich bestehen hier für jeden Verkehrsteilnehmer nicht, oder nicht rechtzeitig erkennbare Gefahren, wenn er die Kreuzung B96/ Lindenallee passieren möchte. Dies trifft in besonderem Maße zu, wenn man aus der westlichen Lindenallee kommend, die B-96 passieren möchte, oder aus nördlicher Richtung kommend, die Ortslage Gießmannsdorf in Richtung Luckau auf der B96 befährt. Auch die Einfahrt in die westliche Lindenallee, aus südlicher Richtung der B96 kommend, birgt eindeutig Gefahren.

Die westliche Lindenallee ist für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer von besonderem Interesse, da in diesem Abschnitt die einzigen Flaschencontainer des Ortes zu finden sind. Weiterhin befindet sich dort der überörtliche Friedhof, der vor allen in der Frühjahrs-, Sommer- und Herbstzeit durch die Anwohner des Ortes, aber auch durch Anwohner von Nachbargemeinden stark frequentiert wird.

Deshalb fordern wir ein Tempo-Limit auf der B-96 ab Beginn der nördlichen Einfahrt in unseren Ort Gießmannsdorf in Richtung Luckau, über die Kreuzung B-96/ Lindenallee hinaus, bis zur Gaststätte „Zum Deutschen Haus“.

 

Folgende Verkehrsschwerpunkte haben uns zu unserer Unterschriftenaktion veranlasst:

  • Die Kurve in der nördlichen Einfahrt von Gießmannsdorf lässt sich aus der westlichen Lindenallee nur 20 – 25m einsehen. Begrenzt wird die Sicht auch noch durch einen großen Baum, der direkt an der Kurve steht (Anlage1, Bild)
  • Nach der letzten Verkehrsmessung vom Mai 2016 waren in diesem Abschnitt 85% aller Fahrzeuge im Durchschnitt mit 58km/ h (in Richtung Luckau) und 61 km/h (in Richtung Golßen) unterwegs. Konkret sind damit 85% aller Fahrzeuge in dieser Kurve im Durchschnitt schneller, als die erlaubten 50 km/h. (Anlage 2)
  • Nach der anerkannten Formel des Anhalteweges (in jedem Fahrschulbuch nachlesbar) ist es bei 58 km/h für jeden Fahrzeugführer unmöglich, mit seinem Fahrzeug nach 25m auf der

B-96 zum Stehen zu kommen. Selbst der kürzeste Anhalteweg, der für einen PKW auf trockener Straße zutreffen würde, liegt bei 31,28m (Anlage 3). Damit ist eine Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar! Ein Fußgänger hätte an dieser Stelle nie eine realistische Chance, die Straße gesund zu überqueren, wenn zum gleichen Zeitpunkt ein Fahrzeug in die Kurve Richtung Luckau einfahren würde.

  • Der LKW-Verkehr hat sich, nach Auswertung der letzten Verkehrsmessung vom Mai 2016 (Anlage 2) gegenüber 2010 um ganze 32% erhöht. Der Anhalteweg für einen LKW auf trockener Straße bei 58 km/h beträgt hier 40,19m. Die Chancen für Fußgänger, hier die Kurve in Gießmannsdorf gesund zu überqueren, wäre gleich null, da nur 20 – 25m Sicht!
  • Die Bundesstraße B96 dient im Falle der Sperrung der Bundesautobahn A13 als Bedarfsumleitungsstrecke für den Autobahnverkehr und führt dann auch durch Gießmannsdorf. Dies geschieht mehrere Male im Jahr und zieht eine massive Verkehrsaufkommenserhöhung in unserem Ort und im Bereich der Kurve nach sich.
  • Da es in dieser Kurve beidseitig keinen Fußweg gibt, sind die Anlieger ebenfalls besonders gefährdet, insbesondere die dort lebenden Kinder und Rentner.
  • Das Ordnungsamt Luckau erkennt die Gefährlichkeit dieser Kurve ausdrücklich an.
  • Bezugnehmend auf das Schreiben des Straßenverkehrsamtes vom 23.09.2016, das einen Antrag unseres Ortsbeirates auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ablehnt, ergeben sich nach der letzten Verkehrsmessung vom Mai 2016 unsererseits andere Schlussfolgerungen, die in Anlage 4 nachgewiesen sind.

 

Alle oben aufgeführten Punkte zusammengefasst, ergeben für uns Verkehrsteilnehmer schlüssig die Forderung, ein Tempo-Limit auf 30 km/h auf der B-96 ab Beginn der nördlichen Einfahrt in unseren Ort Gießmannsdorf in Richtung Luckau, über die Kreuzung B-96/ Lindenallee hinaus, bis zur Gaststätte „Zum Deutschen Haus“ zu fordern! Dies bestätigen wir mit unseren Unterschriften auf den nächsten Seiten.

 

Dann folgen die 158 Unterschriften der Verkehrsteilnehmer

 

Anlage 1, Kurve

Anlage 3

 

Berechnung des Anhalteweges für nördliche Ortseinfahrt Gießmannsdorf

  • Beispielrechnung unter:

http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Rechner/rechner-bremsweg.htm

 

PKW, nasse Fahrbahn:                                  LKW, trockene Fahrbahn

 

  • 85% der Fahrzeuge fahren im Durchschnitt 58 km/h, d.h ein PKW auf nasser Straße würde nach 40,19m zum Stehen kommen. Ein LKW auf trockener Fahrbahn kommt erst bei 40,19m zum Stehen. Selbst ein PKW auf trockener Straße benötigt 31,28m für den Anhalteweg!
  • Jeder erkennt, das man als Fußgänger, der an dieser Stelle die B-96 von westlicher in die östliche Richtung der Lindenallee überqueren möchte, eigentlich keine Chance hat.

Schlechtere Bedingungen und höhere Geschwindigkeit verlängern den Anhalteweg weiter! So beträgt der Anhalteweg bei einer verschmierten Fahrbahn (Verzögerung 1,5 m/sec) rund 98 Meter !!!

  • Erst bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h liegt der Anhalteweg eines Fahrzeuges in einem Limit, der ausreicht, um vor dem Fußgänger zum Stehen zu kommen!
  • Deshalb hatte der Ortsbeirat Gießmannsdorf ein Tempolimit von 30 km/h gefordert!

 

Anlage 4

Gegendarstellung zur Ablehnung des Antrages zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im

 Bereich der Kreuzung B96 – Lindenallee in Gießmannsdorf vom 23.09.2016

 

„Sie begehren eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Ein verkehrsbeschränkendes Verkehrszeichen stellt immer einen belastenden Verwaltungsakt dar. Daher sind an das Anordnen von Verboten bestimmte rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Ermächtigungsgrundlage für verkehrliche Maßnahmen ist der § 45 Absatz 1 STVO. Diese Vorschrift setzt voraus, dass eine konkrete straßenverkehrliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie weitere im Einzelnen genannte Tatbestände vorliegen und das Einschreiten zur Abwehr dieser Gefahr geeignet und erforderlich ist“ (Straßenverkehrsamt)

 

  • „Es ist anerkannt, dass nur diejenigen Gefahren im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht anzugehen sind, die für einen sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich deswegen nicht oder nicht rechtzeitig einstellen kann. Ein wesentliches Indiz dafür…sind Verkehrsunfälle.“ (Straßenverkehrsamt)
  • 85% der Fahrzeuge sind im Durchschnitt mit 58 km/h (in Richtung Luckau) und 61 km/h (in Richtung Golßen) unterwegs (letzte Verkehrsmessung vom 23.05.2016).
  • Nach Formel des Anhalteweges (in jedem Fahrschulbuch nachlesbar) ist es bei 58 km/h unmöglich, selbst mit einem PKW auf trockener Straße, bei 25m zum Stehen zu kommen!

(Siehe Anlage 3: Berechnung des Anhalteweges für nördliche Ortseinfahrt Gießmannsdorf)

 

  • „In Ihrem Antrag äußern Sie, dass der LKW-Verkehr in den letzten Jahren zugenommen hätte. Das kann anhand der offiziellen Zählungen des Landesbetriebes Straßenwesen nicht bestätigt werden.“ (Straßenverkehrsamt)
  • Mit dem Vorliegen der Daten der Verkehrsmessung vom 24. – 31.05.2016 bestätigt sich obige Aussage nicht. Es ist nachgewiesen, dass sich der LKW-Verkehr von 354 Lastzügen (2010) auf 467 Lastzüge (2016) erhöht hat. Das ist eine Erhöhung des LKW-Verkehrs um 32 Prozent!

 

  • „Darüber hinaus will ich anmerken, dass die Nutzung öffentlicher Straßen grundsätzlich im Rahmen ihres Gemeingebrauches für jedermann gestattet ist. Eine Bundesstraße, wie die B96 hat entsprechend ihrer Bedeutung den überregionalen Verkehr aufzunehmen.“ (Straßenverkehrsamt)
  • Auch dies ist mit dem letzten Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus zur Klage einer Anwohnerin aus Klein Oßnig zum LKW-Lärm auf der B-169 nicht mehr der Fall. Der Lärmschutz muss dort vom Landkreis umgesetzt werden. Im ungünstigsten Fall erhalten die LKW’s Fahrverbot für die dortige B169. So wie dort nutzen auch hier die vielen LKW’s die B96 als Abkürzung, statt über die Bundesautobahn zu fahren.

 

  • „Als eine weitere Gefahrenquelle führen Sie das Nichteinhalten der zulässigen Innerorts-Höchstgeschwindigkeit an. Die vorliegenden eigenen Verkehrserhebungen ergaben eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 52 km/hin Richtung Luckau und von 55 km/h in Richtung Golßen.“ (Straßenverkehrsamt)
  • Anhand der Verkehrsmessung vom 24. – 31.05.2016 kann man folgende Zahlen entnehmen: Bei 85 Prozent aller Fahrzeuge (also ausgenommen dabei die schnellsten und die langsamsten Fahrzeuge, z.B. Fahrräder und Traktoren) liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 60 km/h. Dabei lag die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge in Richtung Luckau bei 58 km/h und in Richtung Golßen bei 61 km/h. Wir haben es also im Kurvenbereich mit weit überhöhter Geschwindigkeit von 85 % aller Fahrzeuge zu tun.

 

  • „Es ist anerkannt, dass nur diejenigen Gefahren im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht anzugehen sind, die für einen sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich deswegen nicht oder nicht rechtzeitig einstellen kann.“ (Straßenverkehrsamt)
  • Mit dieser Aussage schließt sich der Kreis. Ja, diesen Satz unterstützen wir ausdrücklich, weil er genau unser Problem beschreibt!

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