Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung

Ortsbeirat Gießmannsdorf                                                                                                Gießmannsdorf, den 07.09.2015

Thomas Weichert, Ortsvorsteher

______________________

Landkreis Dahme-Spreewald

Straßenverkehrsamt

Fontaneplatz 10

15711 Königs Wusterhausen

 

Antrag zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Kreuzung  B-96 / Lindenallee in der Ortslage Gießmannsdorf

 

Die Anfrage des Ortsbeirates Gießmannsdorf beim Landkreis Dahme-Spreewald zur gewünschten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h an der Ortseinfahrt Gießmannsdorf der B-96 beantwortete Herr Starke zur Kreistagssitzung am 15.04.2015. So verwies er hier auf den §45 Abs. 9 der STVO.

Weitere Begründungen, die gegen eine Geschwindigkeitsreduzierung in Gießmannsdorf sprechen würden, beruhten allerdings teilweise auf Vermutungen durch Herrn Starke, bzw. auf Verkehrszählungen, die mehrere Jahre zurückliegen. Wie und wann die letzten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden, sind aus der Antwort nicht ersichtlich. Andere Ortsteile der Stadt Luckau, wie Uckro und Duben, als auch der Ort Zützen haben in ihren Orten 30km/h Begrenzungen. Unfälle mit Personen- und Sachschaden, die Herr Starke als weitere Gründe für Geschwindigkeitsbegrenzungen nannte, sind uns allerdings auch von den oben genannten Orten nicht bekannt. Trotzdem wurden dort Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h auf den Bundesstraßen eingerichtet.

Wir als Ortsbeirat Gießmannsdorf beantragen hiermit für die nördliche Ortseinfahrt Gießmannsdorf der Bundesstraße 96 (also aus Richtung Golßen kommend) eine 30 km/h Geschwindigkeits-begrenzung, Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte am Ortsschild Gießmannsdorf beginnen und hinter der Kreuzung B-96 / Lindenallee, auf Höhe der Gaststätte „Deutsches Haus“  enden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte beide Fahrbahnen einschließen.

Folgende Gründe sprechen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich:

  • Genau hinter dem Ortsschild und vor dem Bereich der Kreuzung B-96 / Lindenallee befindet sich eine gefährliche Rechtskurve (aus Richtung Golßen gesehen). Die Gefährlichkeit der Rechtskurve wird noch durch einen großen Baum verstärkt, der im Kurvenradius steht.
  • Durch verschiedene Einflüsse hat sich der LKW-Verkehr, der durch Gießmannsdorf rollt, in den letzten Jahren erhöht. So rollen vermehrt Holztransporter (Holzverarbeitung Baruth) und Fernlaster, sowohl national, als auch international (als Umgehung der Mautstrecke der BAB 13) beidseitig auf der B-96 durch unseren Ort.
  • Im westlichen Teil der Lindenallee befinden sich sowohl der Friedhof, als auch die zentralen Flaschenannahmecontainer des Ortes. Sowohl das Einbiegen in die Einbahnstraße Lindenallee (westlicher Teil Lindenallee) aus Richtung Luckau, das Befahren der B-96 durch Grundstückseigentümer, deren Grundstück in der besagten Kurve liegt, als auch das Überqueren des Kreuzungsbereiches B-96/ Lindenallee aus westlichem Bereich der Lindenallee durch Fußgänger birgt Gefahr für diese Verkehrsteilnehmer.
  • Fahrzeuge, die aus Richtung Golßen kommen, bremsen oft zu spät auf die geforderten 50 km/h.  Vom Nördlichen Ortsschild Gießmannsdorf bis zum Kurvenbereich B-96 / Lindenallee sind es ca. 110m. Fußgänger, die den Kreuzungsbereich der B-96 / Lindenallee aus westlichen Bereich der Lindenallee überqueren möchten, können maximal 25m nach links in den Kurvenbereich schauen (weitere starke Einschränkung der Sicht durch einen großen Baum im Kurvenscheitel). Ein Fahrzeugführer, der aus Richtung Luckau kommend, in den westlichen Bereich der Lindenallee einfahren möchte (Linksabbieger) kann max. 38m in den Kurvenbereich der B-96 einsehen.
  • Die Faustformel für den Bremsweg, wie sie in Fahrschullehrbüchern angegeben wird, lautet übrigens:

           

  • Weitere wichtige Punkte, wie Reaktionszeit, Umsetzzeit, Ansprechzeit und Schwellzeit müssen mit beachtet werden, um letztendlich den Anhalteweg auszurechnen!

Hier einige konkrete Beispiele:

  • Ein LKW (beladen, auf trockener Straße) befährt den Ortsteil Gießmannsdorf auf der B-96 aus nördlicher Richtung kommend. Ein Fußgänger, der aus der westlichen Lindenallee den Kreuzungsbereich B-96/ Lindenallee überqueren möchte, kann max. 20m nach links die Kurve B-96 einsehen. Mit Betreten der Fahrbahn durch den Fußgänger erkennt der LKW-Fahrer die Gefahr und es kommt zur Vollbremsung. Unter Berücksichtigung aller vorher genannten Punkte und Formeln kommt der LKW-Fahrer nach 31,21m zum Stehen. Der Fußgänger würde überfahren werden.
  • Ein LKW (beladen, nasse Straße, schleudernd) befährt den Ortsteil Gießmannsdorf auf der B-96 aus nördlicher Richtung kommend. Ein Fußgänger, der aus der westlichen Lindenallee den Kreuzungsbereich B-96 / Lindenallee überqueren möchte, kann max. 20m nach links die Kurve B-96 einsehen. Mit Betreten der Fahrbahn durch den Fußgänger erkennt der LKW-Fahrer die Gefahr und es kommt zur Vollbremsung. Unter Berücksichtigung aller vorher genannten Punkte und Formeln kommt der LKW-Fahrer nach 41,95m zum Stehen. Der Fußgänger würde überfahren werden.
  • Wäre die Straße verschneit, aber gestreut, würde sich der Anhalteweg auf 58,05m verlängern. Der Fußgänger würde überfahren werden.
  • Ein PKW (trockene Straße) mit Tempo 60 km/h würde einen Anhalteweg von 42,61m benötigen. Der Fußgänger würde überfahren werden.
  • Ein Fahrzeug (verschmierter Fahrbahn) bei korrekten 50 km/h hätte in diesem Kreuzungsbereich einen realen Anhalteweg von 74,13m! Der Fußgänger würde ebenfalls überfahren werden!

§45 Absatz1 der STVO besagt:“ Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken….“

§45 Absatz9 der STVO besagt:“ Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.“

Die Gefährlichkeit des Kreuzungsbereiches B-96/ Lindenallee in der Ortslage Gießmannsdorf ergibt sich eindeutig aus den o.g. Zahlen. Die o.g. Beispiele liegen eindeutig im Rahmen der §45 Abs. 1 und 9 der STVO. Deshalb ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h vom Ortsschild Gießmannsdorf (aus Golßen kommend) bis hinter die Kreuzung B-96 / Lindenallee, auf Höhe der Gaststätte „Deutsches Haus“, nicht nur sinnvoll, sondern zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und Anwohner dringend geboten!

Da die letzten aktuellen Zahlen über Verkehrsdichte und Geschwindigkeiten in diesem Gießmannsdorfer Gefährdungsbereich über 5 Jahre alt sind, beantragen wir hiermit zusätzlich zum Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung sowohl eine neuerliche aktuelle Verkehrszählung, als auch eine neue, aktuelle Langzeitgeschwindigkeitsmessung.

Die Verkehrszählung sollte am einem Montag, bzw. Freitag in einem Monat (z.B. September) durchgeführt werden, wo weder Feiertag, noch Ferien den Verkehrsfluss beeinflussen könnten.

Die Langzeitgeschwindigkeitsmessung sollte über 5 Tage, werktags von Montag (Beginn 06:00 Uhr) bis Freitag (mdst. bis 20 Uhr), durchgeführt werden, und nicht durch Feiertage und Ferien beeinflusst werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mitglieder Ortsbeirat Gießmannsdorf:

Thomas Weichert / Ortsvorsteher

Uwe Vogt/ Mitglied Ortsbeirat

Patrick Gollee/ Mitglied Ortsbeirat

Nach oben