Ablehnung zum Unterschriftenantrag 2017

 

Da der Bescheid in "reinem Verwaltungsdeutsch" geschrieben ist, hier mal die "Übersetzung:

- Der Widerspruch vom 02. April 2018 gegen den Ablehnungsbescheid des SVA zur Reduzierung der zulässigen

  Höchstgeschwindigkeit vom 26. März 2018 wird hiermit anerkannt.

- Die Entscheidung vom 23. Juni 2017 (dieses ursprüngliche Schreiben an die Kita beinhaltete ja 30 km/h nur für LKW von

  Ortsschild zu Ortsschild, hier gemeint für unsere Kurve) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

- Der Ablehnungsbescheid vom 26. März 2018 wird ebenfalls mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

Fast drei Jahre Kampf für die Verkehrssicherheit

Der erste Antrag für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der gefährlichen Kurve wurde vom OBR Gießmannsdorf

am 07.09.2015 geschrieben. Daraufhin gab es eine Ablehnung vom SVA, aus formalen Gründen. Im Februar 2016 wurde

über die Stadt Luckau eine Verkehrsmessung für unsere Kurve beantragt. Die Messung erfolgte im Mai 2016. Anfang

November 2016 erhielten wir dann die Messergebnisse. Als Ergebnis dessen wurde dann im Februar 2017 eine

Unterschriftensammlung durchgeführt. 158 Gießmannsdorfer Einwohner unterstützen den Wunsch nach Geschwindigkeits-

reduzierung. Der entsprechende Antrag wurde dann Ende Februar 2017 an das Straßenverkehrsamt verschickt.

Ein weiterer Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vor der Kita "Waldwichtel" wurde durch die Kita-Leiterin

Frau Wehner eingereicht. Mit Schreiben vom 23. Juni 2017 wurde der Kita mitgeteilt, das vor der Einrichtung ein Tempolimit

30 km/h für LKW eingerichtet wird. In diesem Schreiben wurde dann festgelegt, das die Strecke für dieses LKW-Tempolimit

von Ortsschild zu Ortsschild gilt. Unser eigentlicher Antrag wurde allerdings nicht bearbeitet. Nach mehreren Anfragen beim

Kreistag wurde endlich unser Unterschriftenantrag ab März 2018 bearbeitet. Am 26. März 2018 gab es vom Straßen-

verkehrsamt den Ablehnungsbescheid auf unseren Unterschriftenantrag vom 26.02.2017. Seit dem 27.03.2018 gibt es auch

eine Petition (Tempolimit in der gefährlichen Kurve in Gießmannsdorf) beim Petitionsausschuß des Landtages Brandenburg.

Und auf den Ablehungsbescheid wurde ein Widerspruch (02. April 2018) geschrieben.

Dieser Widerspruch wurde mit dem Abhilfebescheid anerkannt. Damit wurde der vorher gegebene Ablehnungsbescheid

aufgehoben. Leider wurden auch die 30 km/h für LKW aufgehoben. Und das wurde uns nun zum Verhängnis. Mit der neuen

Prüfung unseres ursprünglichen Antrages wurde wiederum keine Gefährlichkeit der Kurve anerkannt. Mit dem neuen

Bescheid wird es nun gar kein kein Tempolimit geben. Wir haben nun die Situation wie vor unserem Unterschriftenantrag

(Februar 2017). Fast 3 Jahre Kampf für die Verbesserung der Verkehrssicherheit haben sich in diesem Fall nicht gelohnt.

Bitte vergessen wir aber nicht, das von 410m Bundesstraße in Gießmannsdorf für 300m ein Tempolimit kommt, nämlich vom

südlichen Ortsschild bis hinter die Gaststätte. Bis zum 24.08.2018 sollen diese Schilder stehen!

Ich möchte mich trotzdem bei allen bedanken, die uns in dieser Zeit unterstützt haben. Dafür hier und heute nochmals ein herzliches Dankeschön!


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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